Sachverhalt:
Die Gemeinde Denklingen möchte auf ihrer Konzentrationsfläche gemäß
Teil-Flächennutzungsplan Wind die Entwicklung und den Betrieb von
Windenergieprojekten unterstützen. Der Freistaat Bayern als Flächeneigentümer
vergibt die Nutzungsrechte für Windenergieprojektentwicklungen per
wettbewerblichem Auswahlverfahren. Den Zuschlag erhält der Bieter, der
sogenannte Eignungskriterien nachweislich und vollständig erfüllt und darüber
hinaus bei den sogenannten Wertungskriterien die beste Bepunktung gegenüber
allen anderen Bieter des gleichen Verfahrens erzielt.
Die Standortkommune hat sowohl im Rahmen der Eignungskriterien als
auch im Rahmen der Wertungskriterien die Möglichkeit, eigenen kommunale Belange
die spätere Betreibergesellschaft der Windenergieanlagen betreffend geltend zu
machen.
Die Gemeinde Denklingen definiert die im beiliegenden Kriterienkatalog
dargestellten kommunalen Belange für die Eignungs- und Wertungskriterien sowie
darüber hinaus weitere unverbindliche Kriterien, die als Gesprächsgrundlage mit
dem bezuschlagten Bieter dienen sollen, um ein möglichst hohes Maß an Akzeptanz
und Verträglichkeit des Windenergieprojekts mit den Bürgerinnen und Bürgern vor
Ort zu schaffen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Kriterienkatalog von den
BaySF prüfen zu lassen und das wettbewerbliche Auswahlverfahren unter
Zugrundelegung der kommunalen Belange des Kriterienkatalogs der Gemeinde
Denklingen anzustoßen.