Betreff
Gemeindliches Einvernehmen zum Anbau eines Außenaufzugs, sowie eines Balkons an ein best. Wohngebäude - Fl.Nr. 236 Gemarkung Denklingen – Lorenz-Paul-Straße 6
Vorlage
01/2023/2753
Aktenzeichen
6024.01-45782
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 236 der Gemarkung Denklingen wurde ein Bauantrag für o.g. Vorhaben eingereicht. (Art. 68 BayBO)

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

Oben genannte Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet (MD). Ein Vorhaben zu Wohnzwecken ist nach § 5 BauNVO zulässig.

 

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich grundsätzlich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Gebäude besteht bereits. Es wird lediglich ein Außenaufzug sowie ein Balkon angebaut.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

Das Vorhaben liegt im Sanierungsgebiet „Ortskern“ (Gebiet nach § 142 BauGB). Die Baufibel wird eingehalten.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 145 Abs. 1 Satz 2 BauGB erteilt.