Sachverhalt:
Für die
Fl.Nrn. 2524/1, 2522/4 und 2527/14 der Gemarkung Denklingen wurde ein Bauantrag
für o.g. Vorhaben eingereicht und mit Beschluss vom 06.09.2023, TOP 6 das
gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Es sind zu
diesem Bauantrag überholte Planungsunterlagen vorgelegt worden.
Die Änderung der neu eingereichten Unterlagen umfasst das
Verbindungsgebäude. Es soll jetzt 2-geschossig errichtet werden und eine
Außentreppe erhalten.
Die Halle ist im Bereich der Achsen 1 - 2 zweigeschossig und
im Bereich der Achsen 3 - 8 eingeschossig geplant.
Das Vorhaben entspricht den zukünftigen
Festsetzungen des Bebauungsplans „Egart-südlich der Epfacher Straße“.
Über den Bauantrag entscheidet die untere
Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Landsberg) nach Art. 53 Abs. 1 Satz 2 BayBO im
Einvernehmen mit der Gemeinde Denklingen (§ 36 BauBG).
Die
Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen
Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung
im Trennsystem.
Das Vorhaben
liegt nicht im Sanierungsgebiet „Ortskern“ (Gebiet nach § 142 BauGB).
Die
Stellplatzsatzung der Gemeinde Denklingen wird eingehalten.
Beschluss:
Das
gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.