Betreff
Gemeindliches Einvernehmen zum Nachtrag des Neubaus einer Lager- und Logistikhalle – Fl.Nrn. 2524/1, 2522/4 und 2527/14 Gemarkung Denklingen – Egart 8
Vorlage
01/2023/2757
Aktenzeichen
6024.01-12317
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nrn. 2524/1, 2522/4 und 2527/14 der Gemarkung Denklingen wurde ein Bauantrag für o.g. Vorhaben eingereicht und mit Beschluss vom 06.09.2023, TOP 6 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Es sind zu diesem Bauantrag überholte Planungsunterlagen vorgelegt worden.

 

Die Änderung der neu eingereichten Unterlagen umfasst das Verbindungsgebäude. Es soll jetzt 2-geschossig errichtet werden und eine Außentreppe erhalten.

Die Halle ist im Bereich der Achsen 1 - 2 zweigeschossig und im Bereich der Achsen 3 - 8 eingeschossig geplant.

 

Das Vorhaben entspricht den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans „Egart-südlich der Epfacher Straße“.

 

Über den Bauantrag entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Landsberg) nach Art. 53 Abs. 1 Satz 2 BayBO im Einvernehmen mit der Gemeinde Denklingen (§ 36 BauBG).

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

Das Vorhaben liegt nicht im Sanierungsgebiet „Ortskern“ (Gebiet nach § 142 BauGB).

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Denklingen wird eingehalten.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.