Betreff
Neubestellung des Ersten Bürgermeisters Andreas Braunegger zum Standesbeamten für Eheschließungen
Vorlage
01/2024/2762
Aktenzeichen
037-01-35107
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Erste Bürgermeister (ggf. auch weitere Bürgermeister) können in Bayern zu Eheschließungsstandesbeamte bestellt werden. Aufgaben: Vornahme von Eheschließungen, Begründung von Lebenspartnerschaften und aller hierzu erforderlichen Beurkundungen und Eintragungen.

Andreas Braunegger wurde durch Beschluss vom 11.04.2018 mit Wirkung zum 01.05.2018 (siehe Bestellungsurkunde 2018) zum Eheschließungsbeamten bestellt.

Bei Wiederwahl ist eine Neubestellung notwendig. Gemäß § 3 Abs. 3 AVPStG erlischt die Bestellung der Bürgermeister nach § 2 Abs. 3 Satz 1 spätestens mit Ablauf der Amtszeit. Die Bestellung der ersten Bürgermeister gilt im Fall ihrer Wiederwahl bis zur neuerlichen Entscheidung über die Bestellung durch das zuständige kommunale Gremium fort.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat fasst hierzu folgende Beschlüsse:

 

I.

 

Es wird die persönliche Beteiligung des ersten Bürgermeisters Andreas Braunegger für diesen Beschluss festgestellt.

 

Abstimmungsergebnis: XX : XX

 

Gemäß Art. 49 Abs. 3 Gemeindeordnung wurde diese Entscheidung ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten getroffen.

 

II.

 

Der Gemeinderat beschließt, dass der erste Bürgermeister Andreas Braunegger zum 17.01.2024 erneut zum Standesbeamten des Standesamts Denklingen mit der Maßgabe bestellt wird, dass sein Aufgabenbereich als Standesbeamter auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt wird.

 

Abstimmungsergebnis: XX : XX