Sachverhalt:
Erste Bürgermeister (ggf. auch weitere Bürgermeister) können in Bayern zu
Eheschließungsstandesbeamte bestellt werden. Aufgaben: Vornahme von
Eheschließungen, Begründung von Lebenspartnerschaften und aller hierzu
erforderlichen Beurkundungen und Eintragungen.
Andreas Braunegger wurde durch Beschluss vom 11.04.2018 mit Wirkung zum
01.05.2018 (siehe Bestellungsurkunde 2018) zum Eheschließungsbeamten bestellt.
Bei Wiederwahl ist eine Neubestellung notwendig. Gemäß §
3 Abs. 3 AVPStG erlischt die Bestellung der Bürgermeister nach § 2 Abs. 3 Satz
1 spätestens mit Ablauf der Amtszeit. Die Bestellung der ersten Bürgermeister
gilt im Fall ihrer Wiederwahl bis zur neuerlichen Entscheidung über die
Bestellung durch das zuständige kommunale Gremium fort.
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst hierzu folgende Beschlüsse:
I.
Es wird die persönliche Beteiligung des ersten Bürgermeisters Andreas
Braunegger für diesen Beschluss festgestellt.
Abstimmungsergebnis: XX : XX
Gemäß Art. 49 Abs. 3 Gemeindeordnung wurde diese Entscheidung ohne
Mitwirkung des persönlich Beteiligten getroffen.
II.
Der Gemeinderat beschließt, dass der erste Bürgermeister Andreas
Braunegger zum 17.01.2024 erneut zum Standesbeamten des Standesamts Denklingen
mit der Maßgabe bestellt wird, dass sein Aufgabenbereich als Standesbeamter auf
die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften
beschränkt wird.
Abstimmungsergebnis: XX : XX