Betreff
Gemeindliches Einvernehmen zur Tektur: Anpassung des Haupteingangsbereichs mit geänderter Lage von Fassadenbauteilen und inneren Brandschutzelementen, sowie Ausführung der giebelwandseitigen Fluchttreppenanlagen mit Fluchtwegeführung – Fl.Nr. 29 Gemarkung Denklingen – Hauptstraße 29
Vorlage
01/2024/2767
Aktenzeichen
6024.01-2488
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 29 der Gemarkung Denklingen wird ein Tekturantrag zur nachträglichen Anpassung der Bauantragsunterlagen vorgelegt.

 

Die Tektur bedarf der Baugenehmigung. Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Das genannte Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kindertagesstätte“. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Eine Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO kommt nicht in Betracht, da es sich um einen Sonderbau handelt.

 

Der Tekturantrag wird der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Landsberg) als Änderungsantrag zum bereits genehmigten Bauantrag vorgelegt.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.