Betreff
Bebauungsplan Gewerbegebiet „Egart – südlich der Epfacher Straße“; Satzungsbeschluss;
Vorlage
01/2024/2774
Aktenzeichen
6102-45584
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Hinsichtlich des Gewerbegebiet „Egart – südlich der Epfacher Straße“ sind im Verfahren § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung der Planung veranlassen würde (siehe Sitzung vom 07.02.2024 „Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen/Beschlussvorschläge“).

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom abgeschlossenen Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, in welchem keine Stellungnahmen eingegangen sind, die einer erneuten Auslegung bedürfen.

 

Der Gemeinderat beschließt gem. §§ 2 und 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 23 der Bayerischen Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Egart – südlich der Epfacher Straße“, in der Fassung vom 26.10.2023, redaktionell ergänzt am 07.02.2024 als Satzung und die Begründung hierzu.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und bekannt zu machen.