Betreff
Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Mobilfunkmastes; Höhe 50 m – Fl.Nr. 507 Gemarkung Dienhausen
Vorlage
01/2024/2779
Aktenzeichen
6024.03-7703
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 507 der Gemarkung Dienhausen wurde ein Bauantrag für o.g. Vorhaben eingereicht.

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts Anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Waldfläche vorsieht. Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche.

 

·         Hinweis: Es liegt eine Stellungnahme der Gemeinde Schwabsoien vor (siehe Anhang). Belange der Gemeinde Denklingen sind nicht betroffen.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.