Betreff
Gemeindliches Einvernehmen zum Nachtrag der Bauvorhaben „Neubau von zwei Doppelhäusern und 4 Garagen – Haus 1 + 2“ – Fl.Nr. 2806/8 Gemarkung Denklingen – Bahnhofstraße 13, 15, 17 + 19
Vorlage
01/2024/2785
Aktenzeichen
6024.01-45757
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 2806/8 der Gemarkung Denklingen wurden im November 2023 bereits Bauanträge für den Neubau von zwei Doppelhäusern und 4 Garagen eingereicht.

Mit Beschlüssen vom 29.11.2023, TOP 3 +4 (siehe Anhang) wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Nun wurde ein Nachtrag zu den bisher eingereichten Bauanträgen eingereicht. Die Änderung und Ergänzung umfasst insbesondere die Anpassung der Dachneigung auf die geforderten mind. 25 Grad, Angaben zur Solaranlage, sowie den Nachweis von Holzelementen am Gebäude. Diese sollen durch Altholztüren, sowie Müllplatz-Einfriedung mit Lärchenschalung umgesetzt werden. 

Oben genannte Vorhaben liegen im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet (MD). Vorhaben zu Wohnzwecken sind nach § 5 BauNVO zulässig.

 

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich grundsätzlich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

Das Vorhaben liegt im Sanierungsgebiet „Ortskern“ (Gebiet nach § 142 BauGB).

Die Baufibel wird nach den Anpassungen nun eingehalten.

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Denklingen wird eingehalten.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB sowie der Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 145 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird erteilt.