Sachverhalt:
Für die Fl.Nr.
2806/8 der Gemarkung Denklingen wurden im November 2023 bereits Bauanträge für
den Neubau von zwei Doppelhäusern
und 4 Garagen eingereicht.
Mit
Beschlüssen vom 29.11.2023, TOP 3 +4 (siehe Anhang) wurde das gemeindliche Einvernehmen
nicht erteilt.
Nun wurde ein
Nachtrag zu den bisher eingereichten Bauanträgen eingereicht. Die Änderung und
Ergänzung umfasst insbesondere die Anpassung der Dachneigung auf die
geforderten mind. 25 Grad, Angaben zur Solaranlage, sowie den Nachweis von
Holzelementen am Gebäude. Diese sollen durch Altholztüren, sowie
Müllplatz-Einfriedung mit Lärchenschalung umgesetzt werden.
Oben genannte Vorhaben liegen im
Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet
(MD). Vorhaben zu Wohnzwecken sind nach § 5 BauNVO zulässig.
Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung
und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen
sich grundsätzlich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die
Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen
Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung
im Trennsystem.
Das Vorhaben
liegt im Sanierungsgebiet „Ortskern“ (Gebiet nach § 142 BauGB).
Die Baufibel
wird nach den Anpassungen nun eingehalten.
Die
Stellplatzsatzung der Gemeinde Denklingen wird eingehalten.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB sowie der Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 145 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird erteilt.