Sachverhalt:
Für die Fl.Nr.
180 der Gemarkung Denklingen wurde im Juli 2023 das gemeindliche Einvernehmen
zum Bauantrag verweigert (siehe Beschluss vom 05.07.2023, TOP 4).
Im Dezember
2023 wurden überarbeitete Unterlagen dazu eingereicht. Auch hierzu wurde das
gemeindliche Einvernehmen mit Beschluss vom 17.01.2024, TOP 7 verweigert.
Begründung:
Die Wand- und
Firsthöhen entsprechen nicht den empfohlenen Gebäudetypen. Bei einer
Dachneigung von 35 Grad beträgt die Wandhöhe 5,8 m und die Firsthöhe 10 m.
Es liegt
erneut eine überarbeitete Planung vor (Plandatum 12.03.2024).
Das vorgesehene Maß der
baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen
(Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Das Vorhaben liegt im
Sanierungsgebiet „Ortskern“ (Gebiet nach § 142 BauGB). Die Baufibel ist
einzuhalten. Ein Gestaltungsplan liegt bei. Die Wand- und Firsthöhen
entsprechen nun den empfohlenen Gebäudetypen (vgl. Eingabeplan vom 12.03.2024).
Die Erschließung ist gesichert
durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale
Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.
Die Stellplatzsatzung der
Gemeinde Denklingen wird eingehalten.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB sowie der Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung wird erteilt.