Betreff
Gemeindliches Einvernehmen zu den geänderten Planunterlagen zum Neubau von zwei Doppelhäusern und vier überdachten Carports – Fl.Nr. 180 Gemarkung Denklingen – Am Weiher 1 + 3
Vorlage
01/2024/2795
Aktenzeichen
6024.01-45475
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 180 der Gemarkung Denklingen wurde im Juli 2023 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag verweigert (siehe Beschluss vom 05.07.2023, TOP 4).

 

Im Dezember 2023 wurden überarbeitete Unterlagen dazu eingereicht. Auch hierzu wurde das gemeindliche Einvernehmen mit Beschluss vom 17.01.2024, TOP 7 verweigert.

Begründung: Die Wand- und Firsthöhen entsprechen nicht den empfohlenen Gebäudetypen. Bei einer Dachneigung von 35 Grad beträgt die Wandhöhe 5,8 m und die Firsthöhe 10 m.

 

Es liegt erneut eine überarbeitete Planung vor (Plandatum 12.03.2024).

 

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Das Vorhaben liegt im Sanierungsgebiet „Ortskern“ (Gebiet nach § 142 BauGB). Die Baufibel ist einzuhalten. Ein Gestaltungsplan liegt bei. Die Wand- und Firsthöhen entsprechen nun den empfohlenen Gebäudetypen (vgl. Eingabeplan vom 12.03.2024).

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Denklingen wird eingehalten.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB sowie der Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung wird erteilt.