Betreff
Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden
Vorlage
02/2024/0089
Aktenzeichen
6327-439
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung beschließt folgende

 

Satzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden

 

Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden erlässt auf Grund des Art. 44 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) folgende Satzung:

 

§ 1

 

Änderung der Satzung

 

In § 5 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:

 

„Der Verbandsvorsitzende erhält eine monatliche Entschädigung von 600,00 €. Mit einem einheitlichen Vomhundertsatz benannte Änderungen aller Grundgehälter von Beamten der Besoldungsordnung A gelten mit dem gleichen Vomhundertsatz und ab dem gleichen Zeitpunkt unmittelbar für die monatliche Entschädigung des Verbandsvorsitzenden.“

 

§ 2

 

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

 

Denklingen,

Zweckverband zur Abwasserbe-

seitigung der Fuchstalgemeinden

 

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Braunegger

Verbandsvorsitzender