Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt folgende
Satzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes zur
Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden
Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden erlässt auf Grund des Art. 44 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) folgende Satzung:
§ 1
Änderung der Satzung
In § 5 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:
„Der Verbandsvorsitzende erhält eine monatliche Entschädigung von 600,00 €. Mit einem einheitlichen Vomhundertsatz benannte Änderungen aller Grundgehälter von Beamten der Besoldungsordnung A gelten mit dem gleichen Vomhundertsatz und ab dem gleichen Zeitpunkt unmittelbar für die monatliche Entschädigung des Verbandsvorsitzenden.“
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Denklingen,
Zweckverband zur Abwasserbe-
seitigung der Fuchstalgemeinden
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Braunegger
Verbandsvorsitzender