Sachverhalt:
Art. 102 Abs. 3 Satz
1 Gemeindeordnung
für den Freistaat Bayern: „Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der
Jahresabschlüsse (Art. 103) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der
Gemeinderat alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das
Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres den Jahresabschluss beziehungsweise
die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die
Entlastung.“
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 vom 22.11.2013 wurde durch Herrn Rapp bekannt gegeben. Einwendungen werden nicht erhoben.
Beschluss:
Die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben werden genehmigt. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 wird
gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt: