Betreff
Feststellung der Jahresrechnung 2012
Vorlage
01/013/0006
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Art. 102 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern: „Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse (Art. 103) und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres den Jahresabschluss beziehungsweise die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.“

 

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 vom 22.11.2013 wurde durch Herrn Rapp bekannt gegeben. Einwendungen werden nicht erhoben.

 

Beschluss:

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

Abschlussbild