Sachverhalt:
Es liegt folgende
Stellungnahme des Landratsamtes Landsberg am Lech, Sg 41.2, Technischer
Umweltschutz vor:
„Seitens des Immissionsschutzes bestehen aufgrund
der örtlichen Gegebenheiten keine Bedenken gegen die u.g. Planung. Es wird
darauf hingewiesen, dass die Aussage: „Nach der einschlägigen fachlichen Hilfe
des BayLfU, Fachtagung 2003 sieht die Orientierungshilfe „Rinderhaltung –
Wohngebiet“ einen Mindest-Abstand von 20 m vor“ unter Punkt „6.6 Immissionen“
der Begründung fachlich überholt und nicht mehr zutreffend ist. Im Übrigen ist
diese Aussage in diesem Fall überflüssig, da im direkten Umfeld der Planung keine
Rinderhaltung mehr besteht. Diese Aussage sollte daher gestrichen werden.“
Weitere Stellungnahmen, die einer Behandlung im Gemeinderat bedürfen, sind nicht eingegangen. Der Gemeinderat nimmt insoweit Kenntnis von den Verfahrensunterlagen.
Beschluss:
Die oben beschriebenen Änderungen sind durchzuführen.