Betreff
Einbeziehungssatzung "Fl.Nr. 2969, Teilfläche" - Beschluss zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
01/014/0071
Aktenzeichen
6102-J13-9B04
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es liegt folgende Stellungnahme des Landratsamtes Landsberg am Lech, Sg 41.2, Technischer Umweltschutz vor:

 

„Seitens des Immissionsschutzes bestehen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine Bedenken gegen die u.g. Planung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aussage: „Nach der einschlägigen fachlichen Hilfe des BayLfU, Fachtagung 2003 sieht die Orientierungshilfe „Rinderhaltung – Wohngebiet“ einen Mindest-Abstand von 20 m vor“ unter Punkt „6.6 Immissionen“ der Begründung fachlich überholt und nicht mehr zutreffend ist. Im Übrigen ist diese Aussage in diesem Fall überflüssig, da im direkten Umfeld der Planung keine Rinderhaltung mehr besteht. Diese Aussage sollte daher gestrichen werden.“

 

Weitere Stellungnahmen, die einer Behandlung im Gemeinderat bedürfen, sind nicht eingegangen. Der Gemeinderat nimmt insoweit Kenntnis von den Verfahrensunterlagen.

Beschluss:

 

Die oben beschriebenen Änderungen sind durchzuführen.