Sachverhalt:
Der Entwurf der Satzung wurde in der letzten Gemeinderatssitzung eingehend besprochen. Dabei wurde folgender Beschluss gefasst: „Es wird Bezug genommen auf § 3 Abs. 2 Ziff. 1 des Satzungsentwurfes, der wie folgt lautet: „Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit folgende Entschädigung: 1. Zu Beginn der Sitzungsperiode einen IT-Pauschalbetrag von 700 € für die im Rahmen der Mandatsausübung anfallenden Kosten für den Umgang mit elektronischen Dokumenten (Beschaffung eines Empfangsgeräts, Fertigung von Ausdrucken u.a.) und deren Schutz…….“ Die Gemeindeverwaltung wird hierzu beauftragt, diese Regelung dahingehend zu überarbeiten, dass die Gemeinde Denklingen diese Geräte beschafft (Kauf oder Leasing), einrichtet und betreut. Sie sollten den Gemeinderatsmitgliedern zur ausschließlichen Nutzung für ihr Amt zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich ist dort ein entsprechender Schutz und eine E-Mail-Adresse einzurichten.“
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:
Satzung zur Regelung von Fragen
des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts
Die Gemeinde Denklingen erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34,
35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende
Satzung:
§ 1
Zusammensetzung des
Gemeinderats
Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister und 14
ehrenamtlichen Mitgliedern.
§ 2
Ausschüsse
(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner
Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:
a) den Bau-,
Infrastruktur- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 3
ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,
b) den
Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus 3 Mitgliedern des Gemeinderats.
(2) 1Den Vorsitz im Bau-, Infrastruktur- und Umweltausschuss
führt der erste Bürgermeister. 2Den Vorsitz im
Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes
Ausschussmitglied.
(3) 1Die Ausschüsse sind ausschließlich vorberatend tätig.
(4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der
Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt
ist.
§ 3
Tätigkeit der ehrenamtlichen
Gemeinderatsmitglieder;
Entschädigung
(1) 1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder
erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des
Gemeinderats und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen
Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer
Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.
(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit
als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 30,00 € für die notwendige Teilnahme
an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses.
(3) 1Gemeinderatsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte
sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. 2Selbstständig
Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 35,00 € je volle
Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen
Tätigkeit entstanden ist. 3Sonstige Gemeinderatsmitglieder, denen im
beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur
durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft
ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 35,00 € je
volle Stunde. 4Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur
auf Antrag gewährt.
(4) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige
Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen
Reisekostengesetzes.
(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten für den Ortssprecher entsprechend.
§ 4
Erster Bürgermeister
Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.
§ 5
Weitere Bürgermeister
Der zweite und gegebenenfalls der dritte Bürgermeister ist Ehrenbeamter.
§ 6
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.06.2014 in Kraft. 2Gleichzeitig
tritt die Satzung der Gemeinde Denklingen als Geschäftsordnung des Gemeinderats
und zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom
08.05.2008, zuletzt geändert mit Satzung vom 07.04.2010. außer
Kraft.
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(Ort, Datum)I
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(.....
Bürgermeister)