TOP Ö 2: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes nebst Landschaftsplan; Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/ Beschlussvorschläge; Billigungs- und Auslegungsbeschluss für das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB;