Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Tektur zum genehmigten Bauvorhaben, Neubau Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten, Tiefgarage und Carport – Fl.Nr. 1297/9 Gemarkung Denklingen – Postweg 4a
Vorlage
01/2015/0249
Aktenzeichen
6024-B15-D5DA
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 1297/9 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Im Oktober 2013 wurde bereits ein Antrag auf Baugenehmigung für diese Flurnummer gestellt (Nr. im Bau-/Abgrabungsverzeichnis der Gemeinde 043-2013, Nr. im Bau-/Ab-grabungsverzeichnis des Landratsamtes B-1251-2013-2). Der Genehmigungsbescheid des Landratsamtes erging am 23.12.2013 an den Grundstückseigentümer.

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet (MI). Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Größe des Hauptgebäudes hat sich nicht verändert. Es wurden lediglich zwei Wohnungen im Dachgeschoss in 4 Wohnungen aufgeteilt. Zusätzlich zur Ursprungsplanung werden zwei weitere Balkone erstellt. Die Tiefgaragenstellplätze und die Stellplätze im Außenbereich werden an die Wohnungszahl angepasst. Durch die Anpassung der Tiefgaragenstellplätze hat sich die Kubatur der Tiefgarage um ca. 93 m³ vergrößert. Die Außenmaße des Kellergeschosses verändern sich dadurch aber nicht.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem. 

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.