Sachverhalt:
Gemäß gegebenen
Aufstellungsbeschluss beabsichtigt die Gemeinde Denklingen die Aufstellung des
qualifizierten Bebauungsplans „Südlich der Epfacher Straße“ im Bereich südlich
des Epfacher Weges und östlich der Bahnlinie für die Flurstücke 2524 und 2522
sowie für einen Teilbereich der Wegegrundstücke 2523 und 2525 und der
Kreisstraße LL 16 (alles Gemarkung Denklingen).
Es ist beabsichtigt
ein Gewerbegebiet zu schaffen. Mit den Planungsarbeiten wurde das
Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt.
Es liegt ein
Planentwurf vor (vgl. beiliegende Planfassung und beiliegende Begründung in der
Fassung vom 15.06.2016).
Beschluss:
Der Gemeinderat
billigt die vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München
ausgearbeitete Planung zum Bebauungsplan „Südliche der Epfacher Straße“ und
beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des Planentwurfs vom 15.06.2016
und der Begründung vom 15.06.2016 die Verfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und
2 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.