Betreff
Bebauungsplan „Südlich der Epfacher Straße - Billigung der Unterlagen für die Verfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 BauGB
Vorlage
01/2016/0585
Aktenzeichen
6102-J15-15C2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß gegebenen Aufstellungsbeschluss beabsichtigt die Gemeinde Denklingen die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „Südlich der Epfacher Straße“ im Bereich südlich des Epfacher Weges und östlich der Bahnlinie für die Flurstücke 2524 und 2522 sowie für einen Teilbereich der Wegegrundstücke 2523 und 2525 und der Kreisstraße LL 16 (alles Gemarkung Denklingen).

 

Es ist beabsichtigt ein Gewerbegebiet zu schaffen. Mit den Planungsarbeiten wurde das Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt.

 

Es liegt ein Planentwurf vor (vgl. beiliegende Planfassung und beiliegende Begründung in der Fassung vom 15.06.2016).

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt die vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München ausgearbeitete Planung zum Bebauungsplan „Südliche der Epfacher Straße“ und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des Planentwurfs vom 15.06.2016 und der Begründung vom 15.06.2016 die Verfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.