Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage – Fl.Nr. 1544/7 Gemarkung Denklingen – Am Vogelherd 15
Vorlage
01/2017/0842
Aktenzeichen
6024.01-5601
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 1544/7 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt.

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Wohngebäude sind nach § 4 BauNVO zulässig.

Das vorgesehene Maß  der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Auf die derzeitige historische Recherche der Bodenschutzbehörde zu Altlastenverdachtsflächen Am Vogelherd, Fl.Nrn. 1544, 1544/5, 1544/7, 1544/9, 1544/11, 1543, Gem. Denklingen wird hingewiesen.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Beschluss:

 

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.