Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat Denklingen hat am 16.12.2015 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich der Epfacher Straße“ gefasst.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB fand im Rahmen der Auslegung der Planunterlagen (Entwurf in der Fassung vom 15.06.2016, gebilligt in der Sitzung vom 29.06.2016) im Rathaus Denklingen vom 07.07.2016 bis 18.08.2016 statt.

Die Öffentlichkeit hatte dabei die Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

Mit E-Mail vom 07.07.2016 wurden die Träger öffentlicher Belange aufgefordert, zum Entwurf in der Fassung vom 15.06.2016 bis zum 18.08.2016 gemäß § 4 (1) BauGB Stellung zu nehmen.

 

In der Sitzung vom 21.12.2016 wurden die Beschlüsse über die im Verfahren §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangen Stellungnahmen gefasst.

 

Mit Beschluss vom 22.03.2017 wurde der überarbeitete Entwurf in der Fassung vom 27.02.2017 gebilligt und die Auslegung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen.

Die öffentliche Auslegung fand vom 05.04.2017 bis 05.05.2017 statt.

 

In der Sitzung vom 01.06.2017 wurden die Beschlüsse über die im Verfahren §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen gefasst.

 

Nachdem eine nochmalige Überarbeitung des Entwurfs notwendig war, wurde der überarbeitete Entwurf in der Fassung vom 12.06.2017 in der Sitzung vom 12.07.2017 gebilligt und die Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung fand vom 09.08.2017 bis 23.08.2017 statt. Die Dauer der Auslegung wurde angemessen verkürzt. Die Stellungnahmen konnten nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden.

 

 

Folgende 49 Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

-     Amt für ländliche Entwicklung, München

-     Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck

-     Bayerischer Bauernverband, Kaufbeuren

-     Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q,  München

-     Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung München

-     Bischöfliche Finanzkammer, Augsburg

-     Bund Naturschutz, Kreisgruppe Landsberg am Lech

-     Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben, Nürnberg

-     DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung München

-     Deutsche Post, Immobilienservice GmbH, München

-     Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Kempten

-     Gemeinde Altenstadt

-     Gemeinde Apfeldorf

-     Gemeinde Bidingen

-     Gemeinde Fuchstal

-     Gemeinde Hohenfurch

-     Gemeinde Kinsau

-     Gemeinde Osterzell

-     Gemeinde Reichling

-     Gemeinde Schwabsoien

-     Gemeinde Vilgertshofen

-     Handwerkskammer für München und Oberbayern, München

-     Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, München

-     Katholisches Pfarramt Denklingen

-     Katholisches Pfarramt Epfach

-     Kreishandwerkerschaft, Landsberg am Lech

-     Kreisheimatpflegerin, Dr. Heide Weißhaar-Kiem, Landsberg am Lech

-     Kreisjugendring Landsberg am Lech

-     Landesbund für Vogelschutz Bayern e.V., Schondorf am Ammersee

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Abt. Gesundheit und Prävention, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Kreisjugendamt, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Sg. „Kreiseigener Tiefbau“, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde, Landsberg am Lech

-     Uniper Kraftwerke GmbH, Werksleitung Lech, Landsberg am Lech

-     Lechwerke AG, Augsburg

-     Markt Kaltental

-     Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München

-     Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, München

-     Regierung von Oberbayern, Höhere Planungsbehörde, München

-     Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 10, München

-     Regionaler Planungsverband München

-     Staatliches Bauamt Weilheim i.OB

-     Vermessungsamt Landsberg am Lech

-     Wasserwirtschaftsamt Weilheim i.OB

-     Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn

-     Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden, Denklingen

 

Im Rahmen der Beteiligung der Bürger sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Von folgenden 16 Behörden, bzw. sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Verfahren § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen abgegeben:

-     Amt für ländliche Entwicklung, München, Stellungnahme vom 21.08.2017

-     Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck, München, E-Mail vom 18.08.2017

-     Bischöfliche Finanzkammer, Augsburg, Schreiben vom 24.08.2017

-     DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung München, Schreiben vom 08.09.2017

-     Gemeinde Osterzell, Stellungnahme vom 10.08.2017

-     Handwerkskammer für München und Oberbayern, München, Schreiben vom 23.08.2017

-     Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, München, E-Mail vom 10.08.2017

-     Katholisches Pfarramt Denklingen, E-Mail vom 16.08.2017

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 07.08.2017

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 08.08.2017

-     Lechwerke AG, Augsburg, Schreiben vom 16.08.2017

-     Markt Kaltental, Stellungnahme vom 09.08.2017

-     Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, München, Stellungnahme vom 16.08.2017

-     Regierung von Oberbayern, Höhere Planungsbehörde, München, Schreiben vom 09.08.2017

-     Regionaler Planungsverband München, E-Mail vom 16.08.2017

-     Wasserwirtschaftsamt Weilheim i.OB, Schreiben vom 16.08.2017

 

Folgende 14 Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange haben zwar eine Stellungnahme abgegeben, jedoch weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht, die beschlussmäßig zu behandeln wären:

-     Amt für ländliche Entwicklung, München, Stellungnahme vom 21.08.2017

-     Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck, München, E-Mail vom 18.08.2017

-     Bischöfliche Finanzkammer, Augsburg, Schreiben vom 24.08.2017

-     Gemeinde Osterzell, Stellungnahme vom 10.08.2017

-     Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, München, E-Mail vom 10.08.2017

-     Katholisches Pfarramt Denklingen, E-Mail vom 16.08.2017

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 07.08.2017

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 08.08.2017

-     Lechwerke AG, Augsburg, Schreiben vom 16.08.2017

-     Markt Kaltental, Stellungnahme vom 09.08.2017

-     Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, München, Stellungnahme vom 16.08.2017

-     Regierung von Oberbayern, Höhere Planungsbehörde, München, Schreiben vom 09.08.2017

-     Regionaler Planungsverband München, E-Mail vom 16.08.2017

-     Wasserwirtschaftsamt Weilheim i.OB, Schreiben vom 16.08.2017

 

Beschlussmäßig zu behandelnde Anregungen bzw. Einwendungen liegen von folgenden 2 Behörden bzw. sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor:

-     DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung München, Schreiben vom 08.09.2017

-     Handwerkskammer für München und Oberbayern, München, Schreiben vom 23.08.2017

 

Zur Information: Keine Äußerung ist eingegangen von folgenden 33 Behörden bzw. sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

-     Bayerischer Bauernverband, Kaufbeuren

-     Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q,  München

-     Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung München

-     Bund Naturschutz, Kreisgruppe Landsberg am Lech

-     Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben, Nürnberg

-     Deutsche Post, Immobilienservice GmbH, München

-     Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Kempten

-     Gemeinde Altenstadt

-     Gemeinde Apfeldorf

-     Gemeinde Bidingen

-     Gemeinde Fuchstal

-     Gemeinde Hohenfurch

-     Gemeinde Kinsau

-     Gemeinde Reichling

-     Gemeinde Schwabsoien

-     Gemeinde Vilgertshofen

-     Katholisches Pfarramt Epfach

-     Kreishandwerkerschaft, Landsberg am Lech

-     Kreisheimatpflegerin, Dr. Heide Weißhaar-Kiem, Landsberg am Lech

-     Kreisjugendring Landsberg am Lech

-     Landesbund für Vogelschutz Bayern e.V., Schondorf am Ammersee

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Abt. Gesundheit und Prävention, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Kreisjugendamt, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Sg. „Kreiseigener Tiefbau“, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde, Landsberg am Lech

-     Uniper Kraftwerke GmbH, Werksleitung Lech, Landsberg am Lech

-     Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München

-     Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 10, München

-     Staatliches Bauamt Weilheim i.OB

-     Vermessungsamt Landsberg am Lech

-     Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn

-    Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden, Denklingen

 

Beschluss:

 

Würdigung der Stellungnahmen:

 

Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen der eingegangenen Stellungnahmen in Beschlussform gewürdigt.

 

Die Stellungnahmen werden dem Gemeinderat als Anhang zur Verfügung gestellt.

 

A  Stellungnahmen im Rahmen der Bürgerbeteiligung

 

Es sind keine Stellungnahmen eingegangen (siehe oben).

 

B  Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

 

Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange, die zwar eine Stellungnahme abgegeben haben, jedoch weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht haben (siehe o.a. Auflistung):

 

Beschluss:

Die Stellungnahmen der oben aufgeführten Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen.

Auswirkungen auf die Planung sind nicht ersichtlich.

 

C  Beschussmäßig zu behandelnde Anregungen bzw. Einwendungen

 

1) DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung München, Schreiben vom 08.09.2017

 

Die DB AG DB Immobilien teilt mit, dass die Stellungnahme vom 02.05.2017 weiterhin gültig und zwingend zu beachten ist.

 

Beschluss:

Eine Abwägung der Stellungnahme vom 02.05.2017 erfolgte bereits in der Sitzung vom 01.06.2017. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.

 

 

2) Handwerkskammer für München und Oberbayern, München, Schreiben vom 23.08.2017

 

Die von der Handwerkskammer im Schreiben vom 04.05.2017 vorgebrachten Äußerungen werden weiterhin grundsätzlich aufrechterhalten und haben wiederrum als nochmals angeführt zu gelten.

 

Beschluss:

Eine Abwägung der Stellungnahme vom 04.05.2017 erfolgte bereits in der Sitzung vom 01.06.2017. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.