Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Wohnhausneubau mit Doppelgarage – Fl.Nr. 1290/14 Gemarkung Denklingen – An der Obstwiese 14
Vorlage
01/2018/1077
Aktenzeichen
6024.01-35098
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 1290/14 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „An der Obstwiese“ (§ 30 BauGB). Eine Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO kommt nicht in Betracht, da ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt wurde.

Ein Baugenehmigungsverfahren wird deshalb durchgeführt. 

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.