Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Wohnhausneubau mit Doppelgarage – Fl.Nr. 1290/14 Gemarkung Denklingen – An der Obstwiese 14
Vorlage
01/2018/1077
Aktenzeichen
6024.01-35098
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Für
die Fl.Nr. 1290/14 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g.
Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).
Die
Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes
bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).
Verfahrensfreiheit
nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.
Oben genanntes Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „An der Obstwiese“ (§ 30 BauGB). Eine Genehmigungsfreistellung
nach Art. 58 BayBO kommt nicht in Betracht, da ein Antrag auf Baugenehmigung
gestellt wurde.
Ein
Baugenehmigungsverfahren wird deshalb durchgeführt.
Beschluss:
Das
gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.