Betreff
Aufstellung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans zur Steuerung der Windkraft auf dem Gebiet der Gemeinde Denklingen - Billigungs- und Auslegungsbeschluss aufgrund Änderung im Verfahren nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
01/2018/1107
Aktenzeichen
6100-625
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat Denklingen hat am 11.04.2018 über die Stellungnahmen beraten, die im Rahmen der Auslegung der Planunterlagen nach §3 Abs.2 /§4 Abs.2 BauGB abgegeben wurden (Entwurf i.d.F.v. 13.04.2016, gebilligt in der Sitzung vom 05.10.2016, ausgelegt vom 08.11.2016 bis einschließlich 08.12.2016).

Im Ergebnis beschlossen wurde eine inhaltliche Änderung des Plans – in Form der Reduzierung der Konzentrationszone im Bereich des geplanten WSG Stubental. Daneben wurde die Begründung in mehreren Punkten ergänzt.

Die inhaltliche Änderung erfordert gem. §4a Abs.3 BauGB eine erneute Auslegung und eine erneute Einholung der Stellungnahmen. Die Änderung in der überarbeiteten Planzeichnung betrifft die westliche Begrenzung der Konzentrationszone (Reduzierung um den Bereich, den die Schutzzone II des geplanten Wasserschutzgebietes beansprucht) und eine Hervorhebung der Wasserschutzzone III, soweit sie in Teilbereichen von der Konzentrationszone überlagert wird. In den textlichen Planunterlagen sind die Änderungen durch Hinterlegung kenntlich gemacht.

 

 

Beschluss:

 

Der überarbeitete Entwurf des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans in der Fassung vom 11.04.2018 nebst Begründung und Umweltbericht mit Anhang und Anlagen wird gebilligt. Der überarbeitete Entwurf des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans in der Fassung vom 11.04.2018 nebst Begründung und Umweltbericht ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu beteiligen.

 

Hierzu bestimmt der Gemeinderat, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf 14 Tage verkürzt.