Sachverhalt:
Der Gemeinderat Denklingen hat am 26.04.2017 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB fand im Rahmen der Auslegung der Planunterlagen (Entwurf in der Fassung vom 26.04.2017, gebilligt in der Sitzung vom 26.04.2017) im Rathaus Denklingen vom 22.05.2017 bis 05.07.2017 statt.
Die Öffentlichkeit hatte dabei die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Mit E-Mail vom 29.05.2017 wurden die Träger öffentlicher Belange aufgefordert, zum Entwurf in der Fassung vom 26.04.2017 bis zum 05.07.2017 gemäß § 4 (1) BauGB Stellung zu nehmen.
In der Sitzung vom 06.12.2017 wurden die Beschlüsse über die im Verfahren §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen gefasst.
Mit Beschluss vom 20.12.2017 wurde der überarbeitete Entwurf in der Fassung vom 06.12.2017 gebilligt und die Auslegung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung fand vom 02.012.2018 bis 02.02.2018 statt.
In der Sitzung vom 07.03.2018 wurden die Beschlüsse über die im Verfahren §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangen Stellungnahmen gefasst.
Nachdem eine nochmalige Überarbeitung des Entwurfs notwendig war, wurde der überarbeitete Entwurf in der Fassung vom 07.03.2018 in der Sitzung vom 21.03.2018 gebilligt und die erneute Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung fand vom 19.04.2018 bis 03.05.2018 statt.
Die Dauer der Auslegung wurde angemessen verkürzt. Die Stellungnahmen konnten nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden.
Folgende
49 Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:
- Amt für ländliche Entwicklung, München
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck
- Bayerischer Bauernverband, Kaufbeuren
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q, München
- Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung München
- Bischöfliche Finanzkammer, Augsburg
- Bund Naturschutz, Kreisgruppe Landsberg am Lech
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben, Nürnberg
- DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung München
- Deutsche Post, Immobilienservice GmbH, München
- Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Kempten
- Gemeinde Altenstadt
- Gemeinde Apfeldorf
- Gemeinde Bidingen
- Gemeinde Fuchstal
- Gemeinde Hohenfurch
- Gemeinde Kinsau
- Gemeinde Osterzell
- Gemeinde Reichling
- Gemeinde Schwabsoien
- Gemeinde Vilgertshofen
- Handwerkskammer für München und Oberbayern, München
- Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, München
- Katholisches Pfarramt Denklingen
- Katholisches Pfarramt Epfach
- Kreishandwerkerschaft, Landsberg am Lech
- Kreisheimatpflegerin, Dr. Heide Weißhaar-Kiem, Landsberg am Lech
- Kreisjugendring Landsberg am Lech
- Landesbund für Vogelschutz Bayern e.V., Schondorf am Ammersee
- Landratsamt Landsberg am Lech, Abt. Gesundheit und Prävention, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am Lech, Kreisjugendamt, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am Lech, Sg. „Kreiseigener Tiefbau“, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde, Landsberg am Lech
- Uniper Kraftwerke GmbH, Werksleitung Lech, Landsberg am Lech
- Lechwerke AG, Augsburg
- Markt Kaltental
- Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München
- Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, München
- Regierung von Oberbayern, Höhere Planungsbehörde, München
- Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 10, München
- Regionaler Planungsverband München
- Staatliches Bauamt Weilheim i.OB
- Vermessungsamt Landsberg am Lech
- Wasserwirtschaftsamt Weilheim i.OB
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn
- Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden, Denklingen
Im Rahmen der Beteiligung der Bürger sind keine
Stellungnahmen eingegangen.
Von folgenden 20 Behörden, bzw. sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Verfahren § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen abgegeben:
- Amt für ländliche Entwicklung, München, Stellungnahme vom 13.04.2018
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck, E-Mail vom 20.04.2018
- Bayerischer Bauernverband, Kaufbeuren, Stellungnahme vom 24.04.2018
- Bischöfliche Finanzkammer, Augsburg, Schreiben vom 13.04.2018
- Gemeinde Altenstadt, Stellungnahme vom 10.04.2018
- Gemeinde Hohenfurch, Stellungnahme vom 12.04.2018
- Gemeinde Osterzell, Stellungnahme vom 03.05.2018
- Gemeinde Schwabsoien, Stellungnahme vom 13.04.2018
- Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, München, E-Mail vom 18.04.2018
- Katholisches Pfarramt Denklingen, Stellungnahme vom 27.04.2018
- Kreisheimatpflegerin, Dr. Heide Weißhaar-Kiem, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 08.05.2018
- Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 16.04.2018
- Lechwerke AG, Augsburg, Schreiben vom 16.04.2018
- Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, München, Stellungnahme vom 10.04.2018
- Regierung von Oberbayern, Höhere Planungsbehörde, München, Schreiben vom 09.04.2018
- Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 10, München, Schreiben vom 09.04.2018
- Regionaler Planungsverband München, E-Mail vom 11.04.2018
- Staatliches Bauamt Weilheim i.OB, Stellungnahme vom 19.04.2018
- Wasserwirtschaftsamt Weilheim i.OB, Schreiben vom 16.04.2018
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, Stellungnahme vom 09.04.2018
Folgende Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange haben zwar eine Stellungnahme abgegeben, jedoch weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht, die beschlussmäßig zu behandeln wären:
- Amt für ländliche Entwicklung, München, Stellungnahme vom 13.04.2018
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck, E-Mail vom 20.04.2018
- Bayerischer Bauernverband, Kaufbeuren, Stellungnahme vom 24.04.2018
- Bischöfliche Finanzkammer, Augsburg, Schreiben vom 13.04.2018
- Gemeinde Altenstadt, Stellungnahme vom 10.04.2018
- Gemeinde Hohenfurch, Stellungnahme vom 12.04.2018
- Gemeinde Osterzell, Stellungnahme vom 03.05.2018
- Gemeinde Schwabsoien, Stellungnahme vom 13.04.2018
- Katholisches Pfarramt Denklingen, Stellungnahme vom 27.04.2018
- Kreisheimatpflegerin, Dr. Heide Weißhaar-Kiem, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 08.05.2018
- Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, München, Stellungnahme vom 10.04.2018
- Regierung von Oberbayern, Höhere Planungsbehörde, München, Schreiben vom 09.04.2018
- Regionaler Planungsverband München, E-Mail vom 11.04.2018
- Staatliches Bauamt Weilheim i.OB, Stellungnahme vom 19.04.2018
- Wasserwirtschaftsamt Weilheim i.OB, Schreiben vom 16.04.2018
Beschlussmäßig zu behandelnde
Anregungen bzw. Einwendungen liegen von folgenden 5 Behörden bzw. sonstigen Trägern öffentlicher
Belange vor:
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, Stellungnahme vom 09.04.2018
- Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 10, München, Schreiben vom 09.04.2018
- Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 16.04.2018
- Lechwerke AG, Augsburg, Schreiben vom 16.04.2018
- Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, München, E-Mail vom 18.04.2018
Zur Information: Keine
Äußerung ist eingegangen von folgenden 29 Behörden bzw. sonstigen Trägern
öffentlicher Belange:
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q, München
- Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung München
- Bund Naturschutz, Kreisgruppe Landsberg am Lech
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben, Nürnberg
- Deutsche Post, Immobilienservice GmbH, München
- DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung München
- Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Kempten
- Gemeinde Apfeldorf
- Gemeinde Bidingen
- Gemeinde Fuchstal
- Gemeinde Kinsau
- Gemeinde Reichling
- Gemeinde Vilgertshofen
- Handwerkskammer für München und Oberbayern, München
- Katholisches Pfarramt Epfach
- Kreishandwerkerschaft, Landsberg am Lech
- Kreisjugendring Landsberg am Lech
- Landesbund für Vogelschutz Bayern e.V., Schondorf am Ammersee
- Landratsamt Landsberg am Lech, Kreisjugendamt, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am Lech, Abt. Gesundheit und Prävention, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am Lech, Sg. „Kreiseigener Tiefbau“, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde, Landsberg am Lech
- Uniper Kraftwerke GmbH, Werksleitung Lech, Landsberg am Lech
- Markt Kaltental
- Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München
- Vermessungsamt Landsberg am Lech
- Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden, Denklingen
Beschluss:
Würdigung
der Stellungnahmen:
Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen
der eingegangenen Stellungnahmen gewürdigt und Beschlussvorschläge formuliert.
Die Stellungnahmen werden dem Gemeinderat als
Anhang zur Verfügung gestellt.
A Stellungnahmen im Rahmen der
Bürgerbeteiligung
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen (siehe oben).
B Stellungnahmen von Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange
Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange,
die zwar eine Stellungnahme abgegeben haben, jedoch weder Anregungen noch
Bedenken vorgebracht haben (siehe o.a. Auflistung):
Beschluss:
Die Stellungnahmen der oben aufgeführten
Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen.
Auswirkungen auf die Planung sind nicht
ersichtlich.
C Beschussmäßig zu behandelnde Anregungen bzw.
Einwendungen
•
Bundesamt
für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn,
Stellungnahme vom 09.04.2018 (Hinweis auf Schreiben vom 21.12.2017)
Würdigung:
Die Aufrechterhaltung der Stellungnahme vom
21.12.17 löst keinen Abwägungsbedarf aus, da in jener aufrecht erhaltenen
Stellungnahme (auf Formblatt) „keine Anregungen“ angekreuzt war. Die Gemeinde
kann daher davon ausgehen, dass die Belange der Bundeswehrt nicht betroffen
sind.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen. Ein materieller Änderungsbedarf am Satzungsentwurf besteht nicht.
Abstimmung: Ja Nein Anwesend
•
Regierung
von Oberbayern, München, Stellungnahme Brandschutz, Schreiben vom 09.04.2018
(Hinweis auf Schreiben vom 10.01.2018, darin auf Schreiben vom 01.06.2017)
Würdigung:
Auf die
Befassung vom 07.03.18 zum Schreiben vom 10.01.18 sowie vom 06.12.17 zum
Schreiben vom 01.06.2017 wird verwiesen.
Die Hinweise und
gesetzlichen Regelungen
zum Brandschutz sind im Rahmen der Objektplanung zu beachten. Deren Einhaltung
sowie die gesetzes- und richtlinienkonforme Herstellung der erforderlichen
Anlagen ist ggf. im Rahmen des Zulassungsverfahrens zu gewährleisten bzw.
obliegt im Falle der Genehmigungs- oder Verfahrensfreiheit dem Bauherren bzw.
dem Bauvorlageberechtigten (Art. 55 Abs.2 BayBO).
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen. Ein materieller Änderungsbedarf am Satzungsentwurf besteht nicht.
Abstimmung: Ja Nein Anwesend
•
Landratsamt
Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom
16.04.2018
Würdigung:
Die Einhaltung der gesetzlichen Erfordernisse
obliegt grundsätzlich dem Bauherren bzw. dem Bauvorlageberechtigten im Rahmen
der Objektplanung (Art. 55 Abs. 2 BayBO: “Die Genehmigungsfreiheit
nach Art. 56 bis 58, 72 und 73 Abs. 1 Satz 3 sowie die Beschränkung der
bauaufsichtlichen Prüfung nach Art. 59, 60, 62 Abs. 4 und Art. 73 Abs. 2
entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die
durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden, und lassen
die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt.“).
Im Falle von Freistellungsverfahren besteht
die gesetzliche Möglichkeit, dass die Gemeinde gem. Art. 58
Abs. 2 Nr. 5 BayBO erklärt, dass das vereinfachte
Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Diese Vorgehensweise ist
insbesondere bei komplexen Anforderungen sinnvoll, da die Gemeinde (bisher)
darauf verzichtet hat, durch örtliche
Bauvorschrift im Sinn des Art. 81 Abs. 2 BayBO die Anwendung des
Freistellungsverfahrens auf bestimmte handwerkliche und gewerbliche Bauvorhaben
auszuschließen (Art. 58 Abs. 1 S. 2 BayBO).
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Die Gemeinde beabsichtigt, von Art. 58
Abs. 2 Nr. 5 BayBO
Gebrauch zu machen, soweit Vorhaben den Themenbereich der unter B 15
aufgeführten Hinweise berühren.
Ein materieller Änderungsbedarf am
Satzungsentwurf besteht nicht.
Abstimmung: Ja Nein Anwesend
•
Lechwerke
AG/LEW Verteilnetz GmbH, Buchloe, Schreiben vom 16.04.2018 (Hinweis auf
Stellungnahme vom 19.07.2017)
Würdigung:
Auf die Befassung vom 06.12.17 zum
Schreiben vom 19.07.2017 wird verwiesen. Neue Gesichtspunkte werden nicht
vorgebracht.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen. Ein materieller Änderungsbedarf am Satzungsentwurf besteht nicht.
Abstimmung: Ja Nein Anwesend
•
Industrie-
und Handelskammer für München und Oberbayern, München, E-Mail vom 18.04.2018
Würdigung:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans schließt die angrenzenden
Kiesabbauflächen nicht ein. Eine Beeinträchtigung des Kiesabbaus ist weder
unmittelbar durch die Festsetzungen des Bebauungsplans noch mittelbar durch die
zugelassenen baulichen Nutzungen erkennbar. Die Vermeidung privatrechtlich
relevanter Auswirkungen ist Sache des Vorhabenträgers.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen. Ein materieller Änderungsbedarf am Satzungsentwurf besteht nicht.
Abstimmung: Ja Nein Anwesend