Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau eines Bürogebäudes mit Betriebsrestaurant – Fl.Nr. 1771 Gemarkung Denklingen – Dr.-Manfred-Hirschvogel-Straße 6
Vorlage
01/2018/1163
Aktenzeichen
6024.01-2564
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 1771 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Hirschvogel Automotive Group (§ 30 BauGB). Bei o.g. Bauvorhaben handelt es sich um einen Sonderbau. Eine Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO kommt somit nicht in Betracht.

 

Ebenfalls wird ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der zu erhaltenden Bäume gestellt (siehe Befreiungsantrag in den Anlagen).

Eine Befreiung von diesen Festsetzungen ist vertretbar, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind und auch bei Würdigung der nachbarschaftlichen Interessen keine öffentlichen Belange berührt werden.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem. 

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. 

Ebenfalls wird das Einvernehmen zu Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.