Sachverhalt:
Gemäß gegebenen Aufstellungsbeschluss beabsichtigt die Gemeinde
Denklingen die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „Hinterberg“ im
Bereich nordwestlich der Wohnbebauung „Am Vogelherd“ (Fl.Nrn. 355, 355/1,
355/2, 356, 356/1, 356/2, 356/3, 356/5, 356/6, 357/1 Gemarkung Denklingen)
zwischen der Verlängerung des „Höhenweges“ (Fl.Nr. 2/43 Gemarkung Denklingen)
und dem öffentlichen Feld- und Waldweg „Durch den Hinterberg“ (Fl.Nr. 361
Gemarkung Denklingen).
Es ist beabsichtigt ein allgemeines Wohngebiet zu schaffen.
Mit den Planungsarbeiten für den Bebauungsplan wurde das
Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt. Die
Planungsarbeiten für den Grünordnungsplan wurde an das Ingenieurbüro Dr. Blasy
- Dr. Øverland aus Eching am Ammersee vergeben.
Es liegt ein Planentwurf vor (vgl. beiliegende Planfassung und beiliegende Begründung in der Fassung vom 10.07.2019).
Beschluss:
Der Gemeinderat billigt die vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München ausgearbeitete Planung zum Bebauungsplan „Unter der Halde II“ (abgestimmt mit dem Grünordnungsplaner des Ingenieurbüros Dr. Blasy - Dr. Øverland aus Eching am Ammersee) und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des Planentwurfs vom 10.07.2019 und der Begründung vom 10.07.2019 die Verfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.