Betreff
Vierte Änderung des Bebauungsplans „An der Lorenz-Paul-Straße“ – Aufstellungsbeschluss
Vorlage
01/2021/1886
Aktenzeichen
6102-43084
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die vierte Änderung des Bebauungsplans „An der Lorenz-Paul-Straße“ im Bereich zwischen der Lorenz-Paul-Straße 26 (Fl.Nr. 321/8 Gemarkung Denklingen) und der Lorenz-Paul-Straße 32 (Fl.Nr. 319/4 Gemarkung Denklingen) hat den Zweck, die Aufteilung der Baufenster neu zu gliedern und zu erweitern. Es sollen zwei Baufenstern für die Hausnummern Lorenz-Paul-Straße 28 und 30 entstehen.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „An der Lorenz-Paul-Straße“ zum vierten Mal zu ändern. Der Änderungsbereich liegt innerhalb des bereits bestehenden Bebauungsplanes „An der Lorenz-Paul-Straße“ und ist nachfolgend rot umrandet dargestellt:

 

 

In der Änderung sollen aus einem Teil der Fl.Nr. 321/9 Gemarkung Denklingen (bisher öffentliche Grünfläche) sowie aus dem Teil der Fl.Nr. 319/3 Gemarkung Denklingen der bereits Bestandteil des rechtskräftigen Bebauungsplanes „An der Lorenz-Paul-Straße“ ist zwei Baufenster entstehen. Die Gebietsart soll als Dorfgebiet (MD) beibehalten werden.

 

Mit den Planungsarbeiten wurde das Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt.