Betreff
Bebauungsplan „Hirschvogel Automotive Group II“ - Billigung der Unterlagen für die Verfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 BauGB;
Vorlage
01/2021/1930
Aktenzeichen
6102-43277
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß Aufstellungsbeschluss vom 17.02.2021 beabsichtigt die Gemeinde Denklingen für die Erweiterung des Betriebsgeländes der Firma Hirschvogel Automotive Group auf den Flurstücken 1686, 1686/1, 1686/2, 1686/3, 1687, 1688 und 1757/2 der Gemarkung Denklingen vollständig sowie den Flurstücken 1681 und 1768 der Gemarkung Denklingen teilweise einen qualifizierten Bebauungsplan mit dem Namen „Hirschvogel Automotive Group II“ aufzustellen. Es liegt ein Planentwurf vor (vgl. beiliegende Planfassung inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 29.01.2021).

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt die durch die Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH Terrabiota, Kaiser-Wilhelm-Straße 13, 82319 Starnberg ausgearbeitete Planung zum Bebauungsplan „Hirschvogel Automotive Group II“ und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des Planentwurfs inkl. Begründung und Umweltbericht vom 29.01.2021 die Verfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.