Sachverhalt:
Das Landratsamt lehnt momentan die Genehmigung folgenden
Bauvorhabens ab: „Sanierung des
bestehenden Gebäudes in 3 Wohneinheiten mit Friseursalon und Erweiterung um 3
Garagen mit einer Wohneinheit – Fl.Nr. 1563/5 Gemarkung Denklingen –
Frühlingstraße 1“. Gleichwohl könnte sich das Landratsamt die Aufstellung eines
Bebauungsplans zur Realisierung dieses Vorhabens vorstellten. Da der
Gemeinderat dieses Vorhaben unterstützen will, will er der Empfehlung des
Landratsamtes nachkommen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet mit dem Namen „Frühlingstraße“.
Der vorgesehene Geltungsbereich dieses neuen Bebauungsplans umfasst das Flurstück 1563/5 der Gemarkung Denklingen (Frühlingstraße 1 – Hausarztpraxis Neumann).
Es ist beabsichtigt, die im o.a. Sachverhalt beschriebene Nutzung zuzulassen. Die Planungsarbeiten werden an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Arnulfstraße 60, 80335 München, www.pv-muenchen.de vergeben.