Betreff
Bebauungsplan „Frühlingstraße“ – Aufstellungsbeschluss
Vorlage
01/2021/2034
Aktenzeichen
6102-43491
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Landratsamt lehnt momentan die Genehmigung folgenden Bauvorhabens ab: „Sanierung des bestehenden Gebäudes in 3 Wohneinheiten mit Friseursalon und Erweiterung um 3 Garagen mit einer Wohneinheit – Fl.Nr. 1563/5 Gemarkung Denklingen – Frühlingstraße 1“. Gleichwohl könnte sich das Landratsamt die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Realisierung dieses Vorhabens vorstellten. Da der Gemeinderat dieses Vorhaben unterstützen will, will er der Empfehlung des Landratsamtes nachkommen.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet mit dem Namen „Frühlingstraße“.

 

Der vorgesehene Geltungsbereich dieses neuen Bebauungsplans umfasst das Flurstück 1563/5 der Gemarkung Denklingen (Frühlingstraße 1 – Hausarztpraxis Neumann).

 

Es ist beabsichtigt, die im o.a. Sachverhalt beschriebene Nutzung zuzulassen. Die Planungsarbeiten werden an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Arnulfstraße 60, 80335 München, www.pv-muenchen.de vergeben.