Betreff
Vierunddreißigste Flächennutzungsplanänderung zur Errichtung eines Waldkindergartens auf dem Flurstück 1209 Gemarkung Denklingen – Billigung der Unterlagen für die Verfahren nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB;
Vorlage
01/2021/2071
Aktenzeichen
6100-43546
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß gegebenen Aufstellungsbeschluss beabsichtigt die Gemeinde Denklingen die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes auf dem Flurstück 1209 der Gemarkung Denklingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, da die Flächennutzungsplanänderung nicht die Grundzüge der Planung berührt und keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB kann demnach abgesehen werden.

Auf einen gesonderten Umweltbericht wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet.

 

Die 34. Flächennutzungsplanänderung hat den Zweck einen Waldkindergarten zuzulassen, um den erhöhten Bedarf an Betreuungsplätzen im Gemeindegebiet und der aktuell begrenzten räumlichen Situation für Betreuungsmöglichkeiten entgegenzuwirken. Hierfür sollen Flächen für Gebäude und Einrichtungen geschaffen werden, die einem sozialen Zweck dienen.

 

Das Änderungsgebiet liegt nordwestlich von Denklingen im Bereich „Ziegelstadel“ westlich der Kreisstraße LL 16, erschlossen durch die Straße „Am Ziegelstadel“ auf der Flurnummer 1209 der Gemarkung Denklingen.

 

In der Änderung sollen die bisher als Fläche für Wald- und Forstwirtschaft dargestellten Flächen, in Flächen, die einem sozialen Zweck dienen (hier Waldkindergarten) geändert werden.

 

Die betroffenen Flächen sind nachfolgend markiert dargestellt:

 

       

 

 

Mit den Planungsarbeiten wurde das Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt. Es liegt ein Planentwurf vor (vgl. beiliegende Planfassung und beiliegende Begründung in der Fassung vom 14.06.2021).

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt die vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München ausgearbeitete Planung zur 34. Flächennutzungsplanänderung (Waldkindergarten) und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des Planentwurfs vom 14.06.2021 und der Begründung vom 14.06.2021 die Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.