Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Sanierung des bestehenden Wohnhauses; Aufteilung in zwei Wohneinheiten, Anbau Terrassenüberdachung – Fl.Nr. 1567/2 Gemarkung Denklingen – Nelkenstraße 12
Vorlage
01/2021/2119
Aktenzeichen
6024.01-43840
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 1567/2 der Gemarkung Denklingen wurde ein Bauantrag für o.g. Vorhaben eingereicht.

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Allgemeinen Wohngebiet (WA). Ein Vorhaben zu Wohnzwecken ist demnach zulässig.

 

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Gebäude besteht bereits.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Denklingen wird eingehalten.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.