Sachverhalt:
Eine Bauvoranfrage für die Fl.Nr. 150 der
Gemarkung Denklingen wurde bereits in der Sitzung vom 08.09.2021 behandelt.
Ebenfalls wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag in der Sitzung vom
20.12.2021 erteilt.
Es liegt folgende Anfrage des
Landratsamtes, kreiseigener Tiefbau zur Zufahrts- und Parksituation vor:
„Die
Gemeinde hat dem Bauvorhaben Beker das gemeindliche Einvernehme erteilt.
Zur
Zeit parkt der Bauwerber auf den gemeindlichen Grundstücken Fl.Nrn. 2/15 und
146/14. Die genehmigte Zufahrt führt über die neu gepflasterte Zufahrt im
Bereich der Grünfläche an der Kapelle (Fl.Nr. 2/124).
Der
Bauwerber beantragt zwei neue Stellplätze und Zufahrten zur Leederer Str.,
wobei dort die Sicht eingeschränkt ist. Zusätzlich möchte er seine bisherige
Zufahrt nochmals um ca. 5 m in Richtung Kapelle verschieben. Die gepflasterte
Zufahrt auf öffentlichem Grund muss entsprechend verlängert werden (siehe
Lageplan).
Wir
bitten deshalb um folgende Auskunft:
1.) Stimmt
die Gemeinde der Nutzung der Fl.Nrn. 2/15 und 146/14 als Rangierfläche für die
beiden neuen Stellplätze zu, da auf die Kreisstraße nur vorwärts ausgefahren
werden darf?
2.) Stimmt
die Gemeinde der Verlängerung der Zufahrt auf der Fl.Nr. 2/124 auf Kosten des
Bauwerbers zu?“
Beschluss:
1. Die Gemeinde stimmt der Nutzung der Fl.Nrn. 2/15 und 146/14 als Rangierfläche für die beiden neuen Stellplätze (nicht) zu.
2. Die
Gemeinde stimmt der Verlängerung der Zufahrt auf der Fl.Nr. 2/124 auf Kosten
des Bauwerbers (nicht) zu.