Sachverhalt:
Gemäß
gegebenen Aufstellungs- und Änderungsbeschluss vom 28.09.2022 beabsichtigt die
Gemeinde Denklingen die Änderung des Bebauungsplanes nach
§ 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Hier gelten die Vorschriften des
vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB kann demnach abgesehen
werden. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.
Durch die
Bebauungsplanänderung soll die Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung
mit geänderter Lagefestsetzung sowohl beim Hauptgebäude als auch bei den
Garagen erreicht werden.
Der Änderungsbereich umfasst die im nachfolgenden Lageplan
dick schwarz umgrenzte Fl.Nr. 454/1 im Bebauungsplangebiet „Unter der Halde
II“. Für den gesamten Umgriff des Bebauungsplangebietes „Unter der Halde“ soll
noch eine textliche Änderung erfolgen.
Die Änderung soll folgende Inhalte umfassen:
1.
Verschiebung des Baufensters bzw. der Baulinie nach Osten
2. Entfall
der südlichen Garagenfläche und Zusammenfassung mit der Einzelgarage an der
Nordseite.
3. Einhaltung
des 5 m Stauraums von der öffentlichen Straßenbegrenzungslinie bis zur Garage.
4. Geänderte
Festlegung der Oberkante Erdgeschossfertigfußboden bzw. Oberkante Garage
aufgrund der Verschiebung der Baufenster nach Osten.
5. Überschreitung
der Grundfläche für Terrassen mit 20 % statt mit 15 % und die der Balkone mit
10% statt bisher 7,5 % für den gesamten Geltungsbereich „Unter der Halde
II“.
Mit den Planungsarbeiten wurde das Architekturbüro Rudolf
Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt. Es liegt ein Planentwurf vor (vgl.
beiliegende Planfassung und beiliegende Begründung in der Fassung vom
28.09.2022).
Beschluss:
I.
Der
Gemeinderat stellt fest, dass gemäß Email der Grundstückseigentümer Ried/Zitt
folgende zusätzliche Anträge gestellt werden:
Anträge |
Stellungnahme
Reiser |
Umgrenzungsfläche
für Garage nach Süden auf 6,50 m Breite |
--- |
bebaute
Fläche von max. 110 qm auf max. 120 qm |
Eine
isolierte Erhöhung der Grundfläche von bisher 110 qm auf 120 qm ist aus
Gleichbehandlungsgründen nur für alle Parzellen oder keine möglich. |
Die
Überschreitung für Terrassen und Balkon könnte bei den ursprünglichen Werten
von 15 % und 7,5% bleiben |
Die
bisherigen Flächenüberschreitungen für Terrassen und Balkone können auch
unverändert bleiben. |
Entscheidungen
des Gemeinderats: ?
II.
Der
Gemeinderat billigt die vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29,
81541 München ausgearbeitete Planung zur ersten Änderung des Bebauungsplans
„Unter der Halde II“ und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des
Planentwurfs vom 28.09.2022 und der Begründung vom 28.09.2022 die Verfahren
nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.