Sachverhalt:
Die 36.
Änderung des Flächennutzungsplanes auf dem Flurstück 2829 hat den Zweck ein
Sondergebiet für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu
schaffen.
Das
Änderungsgebiet liegt südwestlich der Bahnlinie im südöstlichen Anschluss an
die bebaute Flurnummern 2829/2 (Lagerhalle) der Gemarkung Denklingen und
nordöstlich des Bürger- und Vereinszentrum.
Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt, den rechtsgültigen Flächennutzungsplan für das
Gemeindegebiet zum sechsunddreißigsten Mal zu ändern. Der Änderungsbereich
umfasst das Flurstück 2829 der Gemarkung Denklingen.
Die
betroffene Fläche ist nachfolgend rot markiert dargestellt:
In der
Änderung sollen die bisher als Fläche für die Landwirtschaft und als Grünfläche
dargestellten Flächen in ein „Sondergebiet (SO) für
Freiflächenphotovoltaikanlagen (§ 1 Abs. 1 Ziffer 4 BauNVO) geändert werden.
Die
Planungsarbeiten werden vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München
(PV), Arnulfstraße 60, 80335 München
ausgearbeitet.