Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Ersatzbau einer landw. Maschinen- und Lagerhalle mit Getreidelager – Fl.Nr. 1150/4 Gemarkung Epfach – Guttenstall
Vorlage
01/2023/2635
Aktenzeichen
6024.02-45351
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 1150/4 der Gemarkung Epfach wurde ein Antrag auf Baugenehmigung für o.g. Vorhaben eingereicht.

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die Landwirtschaft vorsieht.

Das Vorhaben ist nicht privilegiert nach § 35 Abs. 1 BauGB. Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

 

Es handelt sich um einen Ersatzbau einer landw. Halle. Die neue Halle wird ca. doppelt so breit wie die alte Halle (16m statt bisher ca. 8 m).

Es liegt ein Antrag auf Abweichung nach Art. 63 BayBO von den bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Abstandsflächen vor. Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften sind durch das Landratsamt zu prüfen.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlage.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. Die Abweichung ist durch das Landratsamt zu prüfen.