Betreff
Zweite Änderung des Bebauungsplans "Wernher-von-Braun-Straße"
Vorlage
01/014/0075
Aktenzeichen
6102-W09-1630
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Schuster Maschinenbau (SMB) ist nach Jahren der Konsolidierung auf einem sehr guten Weg. Die Produkte der SMB kommen auf dem Markt gut an, die Nachfrage und auch der Auftragseingang sind markant gestiegen und SMB hat sich ein Image geschaffen als solider Partner im Maschinenbau. Alle Zeichen stehen nun auf Wachstum. Um den Kundenanforderungen gerecht zu werden und die bestehenden Aufträge abarbeiten zu können, benötiget SMB mehr Platz und mehr Personal. Kurzfristig wird deshalb vorübergehend eine zusätzliche Produktions- / Montagehalle in Schongau angemietet. Gleichzeitig möchte SMB umgehend bzw. schnellstmöglich mit dem Neubau hier in Denklingen beginnen. Ziel von SMB ist es, noch dieses Jahr den Neubau beziehen zu können.

 

SMB bittet deshalb, nachfolgend genannte Änderungen in den Bebauungsplan „Wernher-von-Braun-Straße“ als zweite Änderung aufzunehmen und eine rechtskräftige Bebauungsplanänderung durchzuführen:

 

  • Pkt. 3.1 GRZ neu mit 0,8 (20 % Grünflächenanteil/unversiegelte Flächen nach BauNVO)

  • Pkt. 3.2 WH neu mit 12,50 m max.

  • Pkt. 4.2 Neufestlegung Baugrenze entlang der Wernher-von-Braun-Straße für die vom Bauherrn gewünschte Bebauung (siehe Lageplan)

  • Pkt. 6.1 Direkte Zufahrt von neu geplanten Stellplätzen entlang der Wernher-von-Braun-Straße, Stellplatzanordnung gemäß Lageplan

  • Pkt. 6.2 bis 6.4 sind in der ersten Änderung vom 15.03.2007 bereits entfallen, so dass es keine Einschränkungen für Anzahl und Breiten der Grundstückszufahrten mehr gibt

Die Änderungen wurden als handschriftliche Einträge in dem beigefügten Satzungstext nochmals vermerkt und sind aus der Plananlage ebenfalls ersichtlich.

 

Die Kosten für das Änderungsverfahren trägt der Bauherr..

Beschluss:

 

Der Gemeinderat spricht sich für diese zweite Änderung des Bebauungsplanes „Wernher-von-Braun-Straße“ aus und beschließt folgendes:

 

Die Planfertigerin des ursprünglichen Bebauungsplans „Wernher-von-Braun-Straße“, Frau Architektin Petra Schober aus München, wird beauftragt, diese Änderungen planerisch umzusetzen.

 

Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch durchzuführen.

 

-       Dabei ist von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 abzusehen,

 

-       der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben,

 

-       den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.

 

 

Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über diese Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können..