Betreff
Sechste Änderung des Bebauungsplans "An den Linden"
Vorlage
01/014/0091
Aktenzeichen
6102-J14-5D67
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 08.04.2014 hat der Gemeinderat sein Wohlwollen zur sechsten Änderung des Bebauungsplans „An den Linden „ signalisiert und den Entwurf des Architekturbüros vom 14.03.2014 gebilligt. Das Anhörungsverfahren im Rahmen dieses vereinfachten Änderungsverfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch wurde durchgeführt. Es ging nur eine Äußerung des Landratsamtes Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde, ein. Bedenken oder Anregungen wurden nicht erhoben.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches – BauGB – und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – die Ausfertigung der sechsten Änderung des Bebauungsplans „An den Linden“ einschließlich Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 14.03.2014 als Satzung.