Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem abgeschlossenen Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und stellt den Entwurf der einundzwanzigsten Flächennutzungsplanänderung (Bereich Tankstelle Lustberg) in der Fassung vom 08.02.2016 einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 30.06.2016 fest. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Denklingen wird auf Grund dessen geändert. Er ist dem Landratsamt Landsberg am Lech zur Genehmigung vorzulegen.