Sachverhalt:

 

Hinsichtlich des Bebauungsplanes „Egart“ sind im Verfahren § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung der Planung veranlassen würde (siehe Sitzung vom 09.09.2020, TOP 10 „Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/ Beschlussvorschläge“).

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Ausfertigung des Bebauungsplanes „Egart“ einschließlich Festsetzungen und Begründung, jeweils in der Fassung vom 16.09.2020, als Satzung. Als Anlagen sind der Umweltbericht einschließlich zwei Anlagen vom 10.08.2020, der geotechnische Bericht von geoTECHNIKUM, Projekt-Nr. 1235.19 vom 13.12.2019, die schalltechnische Untersuchung von emplan, Projekt-Nr. 2020 1296, sowie die lufthygienische Untersuchung von emplan Projekt-Nr. 2020 1296 beigefügt.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und bekannt zu machen.