Sachverhalt:
Das Ingenieurbüro SMR GmbH aus
Berlin plant im Auftrag der DB Netz AG die erstmalige technische Sicherung am
BÜ in Bahn-km 15,624 (ehemals
15,627) auf der Strecke 5365 (Bahnübergang von der Bahnhofstraße zum Epfacher
Weg).
Im Rahmen der Baumaßnahmen
werden Teilflächen auf den öffentlichen Flurstücken
- 2514, 2806/14, 2806/13, 2947
und 2528 vorübergehend und
- 2/126 dinglich
für die Fahrbahnaufweitung und
BÜSA-Anlagen benötigt.
- 2523 auf Dauer beanspruchend
(Rückbau der Einmündung eines asphaltierten Weges in Quadrant III ist bis
auf Höhe des Wendeplatte).
Davon gehören folgende
Flurstücke dem Landkreis Landsberg am Lech: 2514, 2806/14 und 2806/13.
2528 ist der Feldweg entlang der
Bahn im Bereich von Egart II. 2947 ist die Industriestraße. 2/126 betrifft die
gemeindliche Fläche am Rand der Bahnhofstraße.
2523 ist der Feldweg auf der
Ostseite der Bahnlinie zwischen Epfacher Weg und Umkehrschleife Egart I (vgl.
Wegelageplan). Die bisherige Fahrbahn ist dort rot markiert, der neue Weg gelb.
Es entsteht zwar ein kleiner Umweg, aber wir bekommen dafür einen beschrankten
Bahnübergang mit Ampelanlage kostenlos und die befürchtete
Abkürzungsmöglichkeit zur geplanten Wertstoffsammelstelle mit Zutritt über den
Hintereingang entfällt. Außerdem wird dieser Feldweg durch die beiden
Gewerbegebiete und Photovoltaikanlage nur noch reduziert genutzt. Das war das
Ergebnis der Verhandlungen, die keinen Wegfall irgendeiner
erschließungsgebenden Zuwegung bedeutet.
Zur Veranschaulichung der Planung
liegen dieser Beschlussvorlage der Kreuzungsplan und der Kabeltiefbauplan bei.
Die Erneuerung des Bahnübergangs
ist im Jahr 2024 vorgesehen.
Beschluss:
Betreff:
Baumaßnahme:
DB Netz AG, Anlagen- und Instandhaltungsmanagement Netz Nürnberg,
Erstmalige technische Sicherung am BÜ
In Bahn-km 15,624 (ehemals 15,627)
DB-Projektnummer: G.016180891,
Strecke 5365, Landsberg (Lech) – Schongau
Die Gemeinde stimmt der Baumaßnahme als Baulastträger des Gehweges und als Leitungsträger (Wasser und Abwasser) zu. Außerdem erklärt sie sich mit der vorübergehenden Inanspruchnahme und dingliche Sicherung ihres Eigentums im oben genannten Umfang gemäß der ihr vorgelegten Planunterlagen 12/2024 generell – vorbehaltlich aller Entschädigungsansprüche – einverstanden.
Die Zustimmung ist mit der Auflage verbunden, dass die Bauherrin die notwendige Verbindung zwischen den Fahrbahnen 2522 und 2523 im Bereich der Wendeplatte in dem dort vorherrschenden technischen Standard herstellt.