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Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Malfinger Steig“; Errichtung einer Stützmauer in Höhe vom max. 0,85 m und Aufschüttung bis zu 0,85 m, sowie Einfriedung in Höhe von 1,60 m – Fl.Nr. 1682/7 Gemarkung Denklingen – Gewerbestraße 1
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29.06.2016 Gemeinderat TOP 12 öffentlich - Entscheidung
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